Auszug aus der Benutzungsordnung der Dorfgemeinschaftshäuser (§ 1 Absatz 2)

"Die Dorfgemeinschaftshäuser stehen für Veranstaltungen der örtlichen Vereine und Verbände, sowie für Familienfeiern und Privatveranstaltungen zur Verfügung.

Ortsfremden Vereinen und Verbänden kann die Benutzung ebenfalls gestattet werden, soweit dadurch nicht die örtlichen Belange berührt werden."

Preisliste für die Nutzung der Gemeindehäuser:


Veranstaltungen mit Gewinnerzielungsabsicht

Saal inkl. Toilette* 130,- € / Tag
Küche30,- € / Tag
Gaststube OT Gumbsweiler 50,- € / Tag
Jugendraum OT Gumbsweiler50,- € / Tag
Schankanlage OT Eschenau & Gumbsweiler10,- € / Tag
Grillhütte OT St. Julian inkl. Toilette50,- €


Veranstaltungen ohne Gewinnerzielungsabsicht

Saal*inkl. Toilette80,- € / Tag
Küche*20,- € / Tag
Gaststube OT Gumbsweiler40,- € / Tag
Jugendraum OT Gumbsweiler40,- € / Tag
Schankanlage OT Eschenau & Gumbsweiler10,- € / Tag
Grillhütte OT St. Julian inkl. Toilette
50,- €


Beerdigungen

Saal inkl. Toilette50,- €
Küche20,- €


Kurzeitige Nutzung von Privatpersonen und Vereinen (1-2 Std.) ohne Gewinnerzielungsabsicht

Saal

25,- € / Tag
Küche10,- € / Tag


Kurzeitige Nutzung von Privatpersonen und Vereinen (2-5 Std.) ohne Gewinnerzielungsabsicht

Saal

50,- € / Tag
Küche
20,- € / Tag


Zusätzlich fallen folgende Kosten an

Nebenkostenpauschale Oktober - März15,- € / Tag
Nebenkostenpauschale April - September
10,- € / Tag



Die Voraussetzungen für eine kostenfreie Nutzung können beim Ortsbürgermeister angefragt werden.

Benutzung:
Jede Benutzung muss bei der Gemeinde beantragt bzw. zu Kenntnis gebracht werden.
Dies kann in der Sprechstunde jeden Donnerstag ab 19.00 Uhr erfolgen.
Es erfolgt bei jeder Benutzung eine Übergabe und eine Abnahme durch die Gemeinde.

Reinigung:
Alle Benutzer haben die Dorfgemeinschaftshäuser nach ihrer Benutzung (einschl. Toiletten und Flure) zu reinigen. Der Boden ist immer nass zu reinigen. Das Parkett im Saal im Dorfgemeinschaftshaus Eschenau darf nur feucht gereinigt werden. Ist ein Benutzer dazu nicht in der Lage oder nicht bereit, übernimmt die Gemeinde die Reinigung gegen Zahlung einer Gebühr in Höhe von mindestens 50,- € pro Reinigung, die Gebühr kann sich je nach Aufwand erhöhen. Der Benutzer hat bei Beantragung des Hauses bereits darüber zu entscheiden, ob er die Reinigung selbst vornimmt oder nicht.

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