"Die Dorfgemeinschaftshäuser stehen für Veranstaltungen der örtlichen Vereine und Verbände, sowie für Familienfeiern und Privatveranstaltungen zur Verfügung.
Ortsfremden Vereinen und Verbänden kann die Benutzung ebenfalls gestattet werden, soweit dadurch nicht die örtlichen Belange berührt werden."
Veranstaltungen mit Gewinnerzielungsabsicht
Saal inkl. Toilette* | 130,- € / Tag |
Küche | 30,- € / Tag |
Gaststube OT Gumbsweiler | 50,- € / Tag |
Jugendraum OT Gumbsweiler | 50,- € / Tag |
Schankanlage OT Eschenau & Gumbsweiler | 10,- € / Tag |
Grillhütte OT St. Julian inkl. Toilette | 50,- € |
Veranstaltungen ohne Gewinnerzielungsabsicht
Saal*inkl. Toilette | 80,- € / Tag |
Küche* | 20,- € / Tag |
Gaststube OT Gumbsweiler | 40,- € / Tag |
Jugendraum OT Gumbsweiler | 40,- € / Tag |
Schankanlage OT Eschenau & Gumbsweiler | 10,- € / Tag |
Grillhütte OT St. Julian inkl. Toilette | 50,- € |
Beerdigungen
Saal inkl. Toilette | 50,- € |
Küche | 20,- € |
Kurzeitige Nutzung von Privatpersonen und Vereinen (1-2 Std.) ohne Gewinnerzielungsabsicht
Saal | 25,- € / Tag |
Küche | 10,- € / Tag |
Kurzeitige Nutzung von Privatpersonen und Vereinen (2-5 Std.) ohne Gewinnerzielungsabsicht
Saal | 50,- € / Tag |
Küche | 20,- € / Tag |
Zusätzlich fallen folgende Kosten an
Nebenkostenpauschale Oktober - März | 15,- € / Tag |
Nebenkostenpauschale April - September | 10,- € / Tag |
Die Voraussetzungen für eine kostenfreie Nutzung können beim Ortsbürgermeister angefragt werden.
Benutzung:
Jede Benutzung muss bei der Gemeinde beantragt bzw. zu Kenntnis gebracht werden.
Dies kann in der Sprechstunde jeden Donnerstag ab 19.00 Uhr erfolgen.
Es erfolgt bei jeder Benutzung eine Übergabe und eine Abnahme durch die Gemeinde.
Reinigung:
Alle Benutzer haben die Dorfgemeinschaftshäuser nach ihrer Benutzung (einschl. Toiletten und Flure) zu reinigen. Der Boden ist immer nass zu reinigen. Das Parkett im Saal im Dorfgemeinschaftshaus Eschenau darf nur feucht gereinigt werden. Ist ein Benutzer dazu nicht in der Lage oder nicht bereit, übernimmt die Gemeinde die Reinigung gegen Zahlung einer Gebühr in Höhe von mindestens 50,- € pro Reinigung, die Gebühr kann sich je nach Aufwand erhöhen. Der Benutzer hat bei Beantragung des Hauses bereits darüber zu entscheiden, ob er die Reinigung selbst vornimmt oder nicht.
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